1. ALLGEMEINES
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen unseren Kunden und uns abgeschlossenen Vertrages. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2. ANGEBOT
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten, soweit nicht ausdrücklich anders angeführt, freibleibend. Die Annahme von Aufträgen behalten wir uns in jedem Fall vor. Für die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3. VERSAND
Die Lieferung erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Empfängers, auch dann, wenn diese frei geliefert erfolgt! Der Versand erfolgt ausschließlich auf Grund der Incoterms 2020. Eine Transportversicherung der Sendung erfolgt nur über besonderen Auftrag des Käufers in unserem Namen und auf dessen Rechnung. Die Versicherung wird durch uns nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gedeckt.
4. MENGE
Maßgebend für die Berechnung sind die von uns festgestellten Mengen. Bei Berechnung nach Gewicht gilt das Nettogewicht.
5. MÄNGELRÜGEN
Mängelrügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, schriftlich mittels E-Mail geltend gemacht werden. Für etwaige Ungleichmäßigkeiten der gelieferten Ware im Roh- und Farbton sowie der Qualität, die Aussehen und Eigenschaften der daraus hergestellten Produkte auch wesentlich beeinflussen, leisten wir keine Gewähr. Mangelhafte Ware kann der Käufer lediglich zur Verfügung stellen. Das Recht des Preisabzuges steht ihm nicht zu. Die Rücksendung von Waren kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Hält der Käufer die gerügte Ware nicht zur Untersuchung bereit oder ist die Ware be- oder verarbeitet, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Weist der Käufer einen Schaden nach, der durch Qualitätsmängel der gelieferten Ware verursacht wurde, so ist als Höchstbetrag des entstandenen Schadens der auf die verbrauchte Menge entfallende Kaufpreis festzusetzen. Für Schäden, die nicht auf ein von uns zu vertretendes grobes Verschulden zurückzuführen sind, werden von uns keine Schadenersatzleistungen übernommen. Die Erhebung der Mängelrüge entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei Substandartqualität, Sonderpartien, NT-Waren, Regranulaten, Mahlgut und allen Arten von Nicht-Erst- bzw. Originalmaterialien, sowie bei allen Arten von Industrieabfällen, wie z.B. Brocken, Anfahrkuchen, Schnitzel, Gewebe- und Faserresten, Folien etc. sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gänzlich ausgeschlossen.
6. ZAHLUNG
Die Bezahlung hat - sofern nichts anderes vereinbart - bei Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Käufer hat auf unser Verlangen jederzeit im Voraus Deckung zu geben. Erfolgt die Bezahlung nicht fristgerecht, so berechnen wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% pro Monat.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
Außer gegen Barzahlung gelieferte Ware bleibt diese bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, diese unter Eigentumsvorbehalte stehende Ware, nicht zu verpfänden und im Rahmen seines Geschäftsbetriebes erst zu verwenden oder zu verarbeiten, sobald unsere Fakturenforderung bezahlt ist. Von Pfändungen unserer im Eigentumvorbehalt stehenden Waren sind wir unverzüglich zu verständigen. Dies bedeutet: Sollte die Ware bereits weiterverarbeitet bzw. weiterverkauft sein, gehen die dadurch entstandenen Forderungen gegenüber Dritten in Höhe des Rechnungsbetrages an uns über.
8. GEGENFORDERUNGEN
Eine Kompensation mit behaupteten Gegenforderungen wird hiermit dem Grunde nach ausgeschlossen.
9. HÖHERE GEWALT
Ereignisse höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel u.ä. berechtigen uns, die Lieferungen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder entsprechend ihrer Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstätte, für die Zahlung St. Georgen/Gusen. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist in AT-4020 Linz.